Instandhaltung von Fenstern und Wohnungseingangstüren im Wohnungseigentum - wer zahlt was?

Die Eigentümergemeinschaft oder jeder Wohnungseigentümer selbst, das kann von Liegenschaft zu Liegenschaft variieren. Findet sich im Wohnungseigentumsvertrag einer Liegenschaft keine gesonderte Klausel, welche die Instandhaltungsverpflichtung der Außenfenster und -türen dem einzelnen Wohnungeigentümer überbindet, sind diese Kosten laut Wohnungseigentumsgesetz von der WEG zu tragen.