Hawlisch & Partner Immobilientreuhand GmbH
Neben der umfassenden Verwaltung und Betreuung von Wohnungseigentümergemeinschaften, Mietzinshäusern und Gewerbeobjekten gehört auch die vorausschauende Beratung und Durchführung von Sanierungen, die Begründung von Wohnungseigentum, vor allem aber der Werterhalt und die Wertsteigerung der Immobilien zu unserem Tätigkeitsbereich. Die individuelle persönliche Betreuung der Liegenschaften ist für uns ebenso selbstverständlich wie die fachgerechte Beratung rund um die Immobilie.
Aktuelle Themen

Abflussverstopfung - vielleicht auch noch am Wochenende - was tun?
Die Behebung einer Abflussverstopfung in einer Wohnung ist üblicherweise von der Gebäudeversicherung gedeckt und wird von Ihrer Hausverwaltung organisiert, doch wissen das die wenigsten. Immer wieder passiert es, dass Eigentümer oder Mieter selbst Firmen mit der Behebung beauftragen und dabei Gefahr laufen, nicht alle Kosten refundiert zu bekommen. Für einen reibungslosen Ablauf kontaktieren Sie daher - auch am Wochenende - Ihre Verwaltung.

Instandhaltung von Fenstern und Wohnungeingangstüren im Wohnungseigentum - wer zahlt was?
Die Eigentümergemeinschaft oder jeder Wohnungseigentümer selbst, das kann von Liegenschaft zu Liegenschaft variieren. Findet sich im Wohnungseigentumsvertrag einer Liegenschaft keine gesonderte Klausel, welche die Instandhaltungsverpflichtung der Außenfenster und -türen dem einzelnen Wohnungeigentümer überbindet, sind diese Kosten laut Wohnungseigentumsgesetz von der WEG zu tragen.